Kindergeld: Arbeit in einem parteinahen Verband ist keine «Berufsausbildung»

05-FEB-10

Unterbricht ein Student sein Studium, um für ein Jahr gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung als Mitglied im Bundesvorstand (hier als Schatzmeister) einer politischen Partei nahe stehenden Studentenverbandes tätig zu sein, so steht seinen Eltern für diese Zeit kein Kindergeld mehr zu. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz: Bei einer solchen Tätigkeit handelt es sich primär um eine bezahlte, professionelle Vorstandstätigkeit, die einer Berufsausbildung nicht gleichgesetzt werden könne. "Eine hinreichende Eignung der Vorstandstätigkeit zum Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die als Ausübung seines angestrebten Berufs geeignet sein sollten", könne das Gericht nicht erkennen. Der Steuerzahler müsse solche Betätigungen, mögen sie auch noch so sehr geeignet sein, "das Erfahrungswissen" eines Studenten zu bereichern, nicht mitfinanzieren. (AZ: 5 K 2456/08)